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Honorarberater Vermögensverwalter

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Der Vermögensverwalter ist eine besondere Spezies eines Honorarberaters aber keinesfalls sieht sich jeder Vermögensverwalter als Honorarberater.

 

Zahlreiche Vermögensverwalter erhalten ihre Vergütung einerseits direkt vom Kunden, vereinnahmen oder erlangen jedoch zusätzlich monetäre oder anderweitige Vorteile aus Rückvergütungen (ganz oder teilweise) von Dritten. Solche Rückvergütungen (Kickbacks) entstehen, indem Kunden bzw. deren Depots seitens Dritter Gebühren/ Kosten belastet werden und der Verwalter hieraus anteilig oder zur Gänze Rückvergütungen erzielt.

 

Jedenfalls wird der sich auf Berater-Lotse präsentierende Vermögensverwalter solche Rückvergütungen zur Gänze ablehnen, respektive diese in voller Höhe (ggf. detailliert offen zu legende Bagatellgrenze) an seine Kunden auskehren oder dafür sorgen, dass die mögliche Rückvergütung in vollem Umfang - quasi als Vergünstigung - seinem Kunden gegenüber gewährt wird (bspw. rabattierte Kaufspesen etc). Dies ist aber grundlegend auch die Voraussetzung für den Eintrag des Vermögensverwalters auf Berater-Lotse, denn mit dem Eintrag auf Berater-Lotse ist fakultativ die Anerkennung unserer AGB erforderlich und hier wird explizit darauf hingewiesen, dass keine Provisionen oder anderweitige Vergütungen (auch keine Rückvergütungen) Dritter einbehalten werden dürfen. Ergo ist der Honorarberater-Vermögensverwalter nach dem Verständnis der Betreiber von Berater-Lotse.de nur derjenige, welcher seine Vergütung ausschließlich und direkt von seinem Kunden rekrutiert.

 

GESETZLICHES - stark verkürzt

Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG bedarf der schriftlichen Erlaubnis der BaFin (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen), wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Die Erfüllung einer Alternative genügt, um die Erlaubnispflicht des Geschäfts zu begründen. Auf die Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengesellschaft, juristische Person) kommt es dabei nicht an.

 

Am häufigsten haben Besucher der Site Berater-Lotse es wohl mit dem nachfolgenden Verwaltungsansatz zu tun:

Finanzportfolioverwaltung

§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) definiert die Finanzportfolioverwaltung als die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum. Der gesetzliche Tatbestand umfasst daher die folgenden Merkmale:

  • Verwaltung einzelner Vermögen,
  • in Finanzinstrumente angelegt,
  • für andere,
  • mit Entscheidungsspielraum.

weiter auszugsweise:
Finanzinstrumente im Sinne § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG sind nach § 1 Abs. 11 Satz 1 KWG Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate. Wertpapiere sind gemäß § 1 Abs. 11 Satz 2 KWG beispielsweise handelbare Aktien und Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafin.de

 

LEISTUNGSSPEKTRUM

Die Vielfalt des Leistungsspektrums können wir hier nicht ansatzweise wiedergeben. Daher beschränken wir uns nachfolgend kurz auf einige strukturelle Hinweise:

 

Standardisierte Vermögensverwaltung zählt üblicherweise zu den Leistungen einer Fondsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft): Standardisierte Verwaltungskonzepte werden in unterschiedlichen Assetklassen angeboten und für verschiedene standardisierte Bedürfnisse (Anlagestrategien) entsprechende Fonds aufgelegt und angeboten.

 

Alternativ gibt es die individuelle Vermögensverwaltung (Finanzportfolioverwaltung), bei der zwischen den Parteien die Entscheidungsbefugnis des Verwalters (spezifische Informations-, Aufklärungs- und Organisationspflichten) fixiert und vereinbart wird. Zu den Anbietern zählen überwiegend Banken bzw. deren Tochtergesellschaften, die diese Leistung im Rahmen ihres Angebotsprofils mit offerieren. Darüber hinaus agieren auf diesem Terrain aber auch sogenannte freie oder unabhängige Verwalter, die als institutsungebundenes Unternehmen am Markt agieren (bspw. Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierhandelsbanken). Beispielsweise findet man institutsungebundene Vermögensverwalter auch unter www.vuv.de Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) versteht sich als Interessenvertretung bankenunabhängiger Finanzportfolioverwalter.

 

Portfoliomanagement: Bei der Verwaltung wird zwischen Institutionellen und Privatanlegern unterschieden. Vorliegend wird sich auf Berater-Lotse.de wohl überwiegend ein Verwaltertypus wieder finden, welcher seine Leistungen für private Anleger erbringt.

 

Grundsätzliches zum Typus Vermögensverwalter: Der Vermögensverwalter positioniert sich dergestalt, dass er dem Anleger die einzelnen Entscheidungen abnimmt und in eigener Verantwortung - gemäß Absprachen - umsetzt. Viele andere Honorar-Berater lehnen Solches ab und haben zum Ziel, den Kunden selbst entscheidungsfähig zu machen, ihn also - hierauf basierend - selbst entscheiden zu lassen. Ein Unterschied, dessen man sich bewusst sein sollte.

Vermögensberater

Dr. Rolf Michels, 50739 Köln
Dipl.-Finanzwirt Gerald Schriml, 93047 Regensburg
Sönke Hölter, 21502 Geesthacht
Dr. MBA, MM Johannes Fiala, 80639 München
Dipl.-BW (FH) Ulrich Fröschl, 94469 Deggendorf
Dipl.-Kfm. Elmar Ziegenhagen, 15306 Vierlinden OT Diedersdorf
Marco Krieter, 44797 Bochum
Karsten Kunkel, 14052 Berlin
Dietmar Vogelsang, 61381 Friedrichsdorf
Joachim Koglin, 38165 Lehre
Dipl. Wirtschaft Michael Walter, 77749 Hohberg
Peter Sachs, 61381 Friedrichsdorf
Gabriel Hopmeier, 79106 Freiburg
Dipl. Kfm. Horst Ehrmann, 83646 Bad Tölz
Holger Raasch, 12621 Berlin
Dipl.-Betriebsw. Helmut Müller, 97522 Sand am Main
Oliver Tüngeler, 60388 Frankfurt
Dipl. Kaufmann Rolf Adam, CFP, 20457 Hamburg
Wolfgang M. Morlock, Finanzökonom, CFP, 55126 Mainz
Dipl.-Winf. Lothar Stranczyk, 64347 Griesheim
Dipl. Bw Lothar Koch, 24977 Langballig
Andreas Borsch, 19057 Schwerin
Mario Spoor, 50667 Köln
Ute Rodenberg, 45731 Waltrop
Martin Schalow, 14163 Berlin
Lothar Eller, 70173 Stuttgart
Dip.-Math. Claudia Bischof, 15366 Neuenhagen bei Berlin
Ulf Niklas, 14199 Berlin
Dirk Homeister, 22549 Hamburg
Alter Hase Alter Hase Hanswolfram Dann, 81377 München
Dipl.-Kfm., Steu Alexander Ficht, 63303 Dreieich
Ernst Rudolf, 55294 Bodenheim
Rainer Michaelis, 83278 Traunstein
Frank J. Kontz, 35633 Lahnau
CFP Alexander Bähr, 67435 Neustadt
Dieter Kern, 63456 Hanau
Lothar Eller, 72141 Walddorfhäslach
Finanzökonom Matthias Bachmann, 44229 Dortmund
Dr. Rolf Schulte, 81925 München
Bankfachwirt Frank Tammen, 30171 Hannover
Dipl.-BetrW.(FH) Olav Ternes, 24558 Henstedt-Ulzburg
Stefanie Kühn, 85567 Grafing
Michael Stumpf, 80796 München
Klaus Brummund -Bankfachwirt-, 75217 Birkenfeld
Dipl.-Volkswirt Rainer Juretzek, 61348 Bad Homburg v.d.H.
Dr. Christel Griesam, Dipl.-Volkswirtin, 81247 München
Diplom Volkswirt Kai Benz, 50933 Köln
Ilka Faupel, CFP, Finanzfachwirtin, 81247 München
Alexander Briegel, 80335 München
Davor Horvat, 76227 Karlsruhe
Torsten Überall, 76227 Karlsruhe
Peter Binz, 82152 Krailling bei München
Frank Frommholz, 20095 Hamburg
Thomas Schroer, 44229 Dortmund
Dieter Fischer, 76228 Karlsruhe
Herbert Schmitt, 60325 Frankfurt am Main
Dipl.Ing. Rolf Krause, 40545 Düsseldorf
Andree Breuer, 47800 Krefeld
Norbert Glatting, 64646 Heppenheim
Oliver Barnert, 81679 München
Jürgen Gramer, 89075 Ulm
Arno Buchler, Dipl.-Volkswirt, 47057 Duisburg
Kirsten Petersen, CFP Finanzökonom (ebs), 24937 Flensburg
Dipl.-Kfm. Christian Hagemann, 40212 Düsseldorf
Andreas Mayer, 72622 Nürtingen
Jürgen Grüneklee, 33100 Paderborn
Michael Deising, 21394 Kirchgellersen
Alexander Briegel, 83607 Holzkirchen

 
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