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Verzinsliche sind Wertpapiere und andere – nicht an der Börse gehandelte - Schuldverschreibungen (z.B. Bankschuldverschreibungen) Obligationen oder Anleihen.

 

Anmerkung: Zu den Einlagen bei Banken und Sparkassen mit vereinbarter fester Laufzeit oder Kündigungsfrist zählen Spareinlagen sowie Termin-, Fest- und Kündigungsgeld. Auch das meistens nicht oder nur sehr gering verzinste Kontoguthaben (sog. Sichteinlagen) zählt zu dieser Kategorie.

Börsennotierte und nicht börsennotierte Obligationen, Anleihen und Schuldverschreibungen zählen zu den sogenannten Forderungspapieren, durch deren Ausgabe und Verkauf der Herausgeber (Emittent) in gewisser Weise ein Darlehen am Kapitalmarkt aufnimmt. Im Gegenzug bietet der Emittent, also der Schuldner, dem Anleger feste oder variable Zinsen sowie eine vertraglich geregelte Rückzahlung (bei Wandelanleihen auch eine Wandlungsoption).

 

Weil Anleihebedingungen der „Festverzinslichen“ (Verzinsung, Laufzeit und Tilgung) fest definiert und damit konstant sind, werden Anleihen oder Schuldverschreibungen auch „Renten“ genannt. Im Gegensatz dazu wird die Verzinsung der variabel Verzinslichen gemäß den Anleihebedingungen periodisch angepasst und können daher stark schwanken.

 

Als „Kurzläufer“ werden Festverzinsliche mit kurzer Laufzeit - oder auch längerfristige Papiere mit geringer Restlaufzeit bezeichnet.

 

Kauf und Rückzahlung am Ende der Laufzeit erfolgt i.d.R. zu 100 Prozent („pari“). Bei den – meist steuerlich motivierten - Nullkuponanleihen („Zero-Bonds“) werden keine Zinszahlungen während der Laufzeit geleistet, sie werden je nach Laufzeit deutlich unter 100 Prozent verkauft, während sie nach Laufzeitende zu 100 Prozent zurückgekauft werden.

 

Verzinsliche dienen öffentlichen und privaten Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen und existieren hinsichtlich des Herausgebers, der Konditionen, der Laufzeit oder der Währung unterschiedlichen Varianten:

 

>Industrieanleihen oder –obligationen: Festverzinsliche Wertpapiere oder Schuldverschreibungen eines Industrieunternehmens.

 

>Hypothekenpfandbriefe: Schuldverschreibungen von Hypothekenbanken zur Refinanzierung ihrer Hypothekenkredite.

 

>Bank- oder Sparkassenschuldverschreibungen (oder auch Obligationen) sind meist fest verzinsliche Papiere.

 

>Anleihen des Bundes:
Zur Finanzierung staatlicher Ausgaben gibt es eine Reihe von Kapitalmarktinstrumenten. Dazu zählen die öffentlichen Anleihen des Bundes (Bundesrepublik Deutschland), seiner Sondervermögen (z.B. Deutsche Bahn) sowie die von den Gebietskörperschaften (Bundesländer, Städte und Gemeinden) begebenen Anleihen. Der Bund begibt neben Bundesanleihen (Laufzeit zwischen 10 und 30 Jahre), Bundesobligationen (Laufzeit ca. 5 Jahre) und Bundesschatzanweisungen (Laufzeit bis ca. 2 Jahre) auch Bundesschatzbriefe sowie Finanzierungsschätze. Die beiden letztgenannten Anleiheformen werden nicht an der Börse gehandelt.

 

>Kommunalobligationen: sind festverzinsliche Teilschuldverschreibungen, die von Banken herausgegeben und als Darlehen an Kommunen weitergereicht werden.

 

>Währungsanleihe: Anleihe,die in einer anderen als der Landeswährung des Emittenten herausgegeben wird.

 

>Wandelschuldverschreibung : Der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung oder -anleihe (engl. convertible bond) kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln. Ob die Wandlungsmöglichkeit für den Inhaber interessant ist, hängt von der Entwicklung des zugrunde liegenden Aktienkurses ab. Soweit das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt.

 

>Eurobonds: Festverzinsliche Papiere, die am „Euromarkt“ gehandelt werden.

 

Tipp: Auch wenn Angebote fast schon „banal einfach“ klingen - es ist äußerst wichtig, auf die individuellen Vertragsbedingungen sowie die Sicherheiten des Gläubigers (gilt auch für Schuldner wie Banken!) zu achten. Feste Zinszusagen, gute Rating-„Noten“ und klangvolle Schuldner-Namen sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass es durchaus Ausfallrisiken gibt und zudem sind Kosten (Transaktionskosten, Depotkosten u. v. m.) sowie steuerliche Wirkungen zu beachten. Das optimale Zusammenspiel aller solche Anlagen beeinflussenden Aspekte liefert die wesentliche Grundlage für ein rentables und den individuellen Anforderungen entsprechendes Investment. Im Zweifel sollte durchaus externer und neutraler Rat hinzugezogen werden - es lohnt sich.

 

Ist bei einer als sicher unterstellten Anlage dennoch einmal etwas schief gegangen, sollte zwischen Kunde und Emittent und/ oder Anbieter, dem Berater oder dem Vermittler zuerst nach einer einvernehmlichen Lösung gestrebt werden. Lässt sich ein Streit im direkten Dialog nicht einvernehmlich klären, ist als quasi letzter Rettungsanker (zum Erhalt der Geschäftsbeziehung) für alle Beteiligten eine Klärung der Sachlage durch einen Schiedsgutachter sinnvoll. Ist auch das aufgrund verhärteter Streitpositionen nicht mehr möglich, wird die Einschaltung versierter/qualifizierter Anwälte und Gutachter unumgänglich sein. Auch solche Experten findet man auf Berater-Lotse.de.


 

 
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