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Gesetzliche Altersrente und staatlich geförderte Vorsorge

 

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Bedingt durch die demographische und wirtschaftliche Entwicklung ist die Zukunft des Rentensystem jedoch kritisch bzw. langfristig so nicht finanzierbar. Dennoch bleibt die gesetzliche Altersrente eine der drei Säulen des Bundesdeutschen Rentenversicherungssystems. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung, der je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen wird, liegt - variierend - um etwa 19 Prozent. Zur Entlastung der gesetzlichen Rentenkassen fördert der Staat die private Altersvorsorge mit eigens zertifizierten Produkten durch Steuervorteile und Zuschüsse.

 

 

Riester-Rente


Bei der „Riester-Rente“ fördert der Staat das Sparen in bestimmten Anlageformen durch eine Kombination aus staatlichen Zulagen und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Drei Anlageformen stehen zur Wahl: Banksparpläne, Rentenversicherungen und Fondssparpläne.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Altersvorsorgeprodukt bestimmte Kriterien erfüllt, woraufhin es geprüft und zertifiziert wird. Die Zertifizierungsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), prüft dabei nicht die Güte eines Produkts sondern nur, ob das einzelne Altersvorsorgevertragsangebot die gesetzlichen Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt.
Die Beratung durch einen neutralen Experten ist daher unbedingt empfehlenswert.

 

 

Rürup Rente


Neben der Riester-Rente gibt es eine weitere staatlich geförderte Altersvorsorge, die nach dem Ökonom Bert Rürup benannte „Rürup- Rente“. Gefördert wird sie ausschließlich über Steuervorteile. Das macht sie vor allem für Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Garantiert wird eine lebenslange regelmäßige Rentenzahlung, jedoch nicht beginnend vor dem 60. Lebensjahr. Die Beratung durch.

 

 
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